Alle Gewässer der Insel Rügen - also Bodden, Haffs, Wieke,
einschließlich der 12-Meilenzone der Ostsee gelten als Küstengewässer im Sinne
des Fischereigesetzes von Mecklenburg-Vorpommern. Wer diese Gewässer beangeln
möchte, muß im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein. Es gibt Tages-,
Wochen- und Jahresangelberechtigungen. Sie sind bei den Außenstellen des Landesamtes für
Fischerei in Sassnitz, Lauterbach, Breege und Stralsund, aber auch in den
Angelgeschäften in Sassnitz, Bergen, Binz, Gingst und Altenkirchen
erhältlich.